Am 01. Januar 2009 ist die 5. Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft getreten. Sinn und Zweck ist es die Verwertung von Verpackungsabfällen sicher zu stellen. Gemäß § 6 Abs. 1 der Verordnung sind alle Hersteller und Vertreiber, die erstmals Verkaufsverpackungen in den Verkehr bringen, dazu verpflichtet eine flächendeckende Rücknahme zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Pflicht ist es möglich ein Dienstleistungsunternehmen zu beauftragen. Wir als Vertreiber sowie Hersteller erfüllen unsere Pflicht durch die Beauftragung eines Dienstleistungsunternehmens. |